Die E-Rechnungspflicht in Deutschland ist bereits Realität – seit Anfang 2025 ist die E-Rechnung im B2B-Geschäft das maßgebliche Rechnungsformat.
Bis zum 31.12.2026 gilt jedoch eine Übergangsfrist, in der auch „sonstige Rechnungen“ wie Papier- oder PDF-Rechnungen unter bestimmten Voraussetzungen noch ausgetauscht werden dürfen.
Danach sind sie nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Die eigentliche Zäsur kommt also erst Ende 2026.

Dina Ziems, Senior Lead Marketing, xSuite Group: „Das Ende der Übergangsfrist für E-Rechnungen rückt näher. Wer jetzt handelt, vermeidet Zeitdruck und schafft die Basis für standardisierte, transparente und zukunftssichere Rechnungsprozesse in SAP.“
(Bild: xSuite Group)
Für SAP-Anwenderunternehmen ist der Wechsel zur E-Rechnung besonders relevant. Weil sie häufig mit hohen Rechnungsvolumina arbeiten, fallen manuelle oder fehleranfällige Prozesse hier besonders stark ins Gewicht.
Und je näher die Frist rückt, desto knapper werden interne IT-Ressourcen, Fachbereichskapazitäten und externe Beratungstermine.
Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, wie E-Rechnungen künftig empfangen, validiert, verarbeitet, freigegeben und revisionssicher archiviert werden.
Auch die bestehenden Prozesse im Rechnungseingang sollten bei dieser Gelegenheit kritisch hinterfragt und verbessert werden.
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