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Resilienzstrategien für KRITIS-Bestimmungen

Im nächsten absehbaren Gesetzgebungsschritt der KRITIS-Richtlinien werden die Unternehmen Expertinnen und Experten für den Katastrophenschutz und die Gesamtverteidigung bereitstellen müssen.

Es gilt als Kernanliegen der Bundesregierung, ein kluges und wirksames Katastrophenrisikomanagement zu fördern. Denn die für die Gesellschaft kritischen Dienstleistungen müssen erhalten oder sehr schnell wiederhergestellt werden können.

(Bild: Archivbild der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft)

Eine paradoxe Situation, es gibt offensichtlich nicht ausreichend viele Experten für KRITIS und Katastrophenschutz.

Bei Naturkatastrophen ist der Einsatz von Expertinnen und Experten mit informationstechnischen, medizinischen und handwerklichen Fähigkeiten von großer Bedeutung. Deshalb sucht der Staat nach Möglichkeiten diese Spezialisten im Katastrophenfall oder einer militärischen oder terroristischen Bedrohung zum Dienst heranzuziehen.

Insbesondere KRITIS-Unternehmen denken nun darüber nach, wie sie das dann fehlende Personal ersetzen, um weiterhin die Infrastrukturen am Laufen zu halten.

Welche Bedeutung deren Einsatz heute schon hat, wird in einer Zahl ausgedrückt – bei einem militärischen Einsatz oder in einem Katastrophenfall können bis zu 80 Prozent der unterstützenden Organisationen gemeinnützig oder privatwirtschaftlich sein.

Konkret zählen hierzu Spediteure, die ihre LKWs zur Verfügung stellen, Eisenbahngesellschaften für Hilfstransporte und natürlich Krankenhäuser, Rotes Kreuz, Feuerwehren, Technisches Hilfswerk oder auch Versorger, die Energie, Wasser, Wärme, Lebensmittel liefern.

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