In der EU gelten die EU-Verpackungsverordnung „PPWR“ und die EU‑Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen „Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD“.

Da Unternehmen in internationalen Lieferketten hohe finanzielle Verbindlichkeiten drohen, wird das Überdenken und das Management von Transportverpackungen zu einer grundlegenden unternehmerischen Notwendigkeit.
Bereits im Jahr 2022 einigten sich Vertreter aus 175 Nationen darauf, ein rechtsverbindliches Instrument zur Beendigung der Umweltverschmutzung durch Plastik schaffen zu wollen. In den bisherigen fünf Verhandlungsrunden für ein globales Plastikabkommen konnten sich die politischen Vertreter aber auf keinen endgültigen Vertrag einigen.
So gibt es weltweit unterschiedlichste Gesetzgebungen und Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung „Extended Producer Responsibility, EPR“, verschiedene Länder erheben bereits eine Kunststoffsteuer.
(BILD: Christian Raum)
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